Nur dann wenn auch der Ausschluss der Haftung nach § 8 TMG auch Unterlassungsansprüche erfasst wird.
Am 11.05.2016 um 12:28 schrieb Simon Kurka via Nordwest:
On 11.05.2016 11:10, prinznils via Nordwest wrote:
Was denkt ihr dazu?
Happy Day, ich bin gespannt.
Klingt ja erstmal ganz sinnig und nach Zweckerfüllung eines Freifunk Gedankens. -- Viele Grüße, Simon
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