Nur dann wenn auch der Ausschluss der Haftung nach § 8 TMG auch Unterlassungsansprüche erfasst wird.


Am 11.05.2016 um 12:28 schrieb Simon Kurka via Nordwest:
On 11.05.2016 11:10, prinznils via Nordwest wrote:
Was denkt ihr dazu?
Happy Day, ich bin gespannt.

Klingt ja erstmal ganz sinnig und nach Zweckerfüllung eines Freifunk Gedankens.
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Viele Grüße,
Simon


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