Am 16.05.2017 um 19:41 schrieb Bjoern Franke via Nordwest:
https://forum.freifunk.net/t/diskussionen-zur-tkuev/14942/28?u=bjo
https://netzpolitik.org/2017/vorratsdatenspeicherung-ab-juli-schlecht-fuer-g...
Der diesbezügliche Artikel bei Heise wurde nun überarbeitet:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/TKUeV-Weniger-Ueberwachungsauflagen-...
Zitat:
Offen bleibt laut Landefeld (eco-Sprecher), wie man die Anzahl der Teilnehmer in einem "nichtkennungsbezogenen" Umfeld eigentlich definiere. Der Experte kann sich auch nicht erklären, was eine Vorratsdatenspeicherung bei größeren WLAN-Anbietern wie der Deutschen Bahn bringen sollte, wenn der Anwender ohne Identifikationsmerkmal nicht bekannt sei und individuelle Daten so nicht für die Sicherheitsbehörden ausgeleitet werden könnten. Da praktisch alle Hotspot-Betreiber hier Network Address Translation (NAT) verwendeten, seien vor dem Hintergrund des gesetzlich verfügten Speicherumfangs und dem verfügbaren Auskunftsverfahren keine Auskünfte zum Zugangsdienst möglich. Theoretisch müsse zwar ein System zur Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, in jedem Fall werde es aber "keine gespeicherten Daten und keine Auskünfte geben", die Pflicht werde also faktisch leerlaufen.
Ein Sprecher des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums erklärte gegenüber heise online, dass sich angesichts der Rechtslage nicht pauschal sagen lasse, ob Freifunker Verbindungs- und Standortdaten auf Vorrat speichern müssten. Dies hänge "von konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Freifunkangebots ab". Letztlich obliege es im Zweifel der das Gesetz ausführenden Bundesnetzagentur, "jeden einzelnen Fall zu beurteilen".