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Frage: Gibts zu dem Thema irgendwo etwas im Netz. Ein offizielles Dokument. Eine Aussage der Bundesnetzagentur, oder irgendeiner Behörde. Das würde die Sache denke ich endgültig besiegeln und ich könnte hier starten.
Moin,
für IPv4 habe ich das Thema durchdrungen. Da bin ich als Betreiber des Zugangspunktes dadurch abgesichert, dass durch das NAT im VPN meine Identität und die des Zugangspunktes verschleiert wird.
Bei global geroutetem IPv6 bin ich mir konzeptionell unsicher. Die Clients, die sich an meinem Router anmelden bekommen eine IP aus meinem Subnetz. Das Subnetz ist über die Daten die auch der Meshviewer nutzt identifizierbar und in den Daten steh aus praktischen Gründen eine zu mir Rückverfolgbare Mailadresse drin, denn ohne Kontakte ist das Netz ja auch nicht kontrollierbar.
In IPv6 will man auf keinen Fall ein NAT einbinden, alle Bedürfnisse der Anonymität zur Umgehung der Störerhaftung scheint v6 aber auch nicht zu befriedigen, soweit ich das gerade durchdrungen habe. Ich bitte um Korrektur, falls meine technische Wahrnehmung hier falsch ist.
Guten Rutsch ins neue Jahr! ben
- -- Zwischen Emden und Leer ist viel Raum für Freifunk!