In seinem Schlussantrag argumentiert der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gegen die Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze. Die Pflicht zur Unterbindung von Rechtsverletzungen bedeute zu große Einschränkungen.
http://m.heise.de/newsticker/meldung/Offene-WLAN-Netze-EuGH-Generalanwalt-wi...