Tja, jeder darf einen Verein oder auch ein Unternehmen mit Freifunk im Namen gründen. Der Begriff ist in keiner Weise geschützt - auch wenn er so langsam Allgemeingut mit einer bestimmten Bedeutung wird.
Wenn dieses BFO sich einen entsprechenden Namen mitsamt Satzung / Geschäftsordnung gibt, ist da rechtlich erstmal nichts gegen zu sagen. Ethisch / moralisch ist das in meinen Augen nicht in Ordnung, da der gute Name Freifunk, der ein *freies* Gut verspricht, kommerzialisiert wird. Das darf man denen durchaus mailen.
Um einen bundesweiten Schutz des Namens Freifunk zu erreichen, wäre evtl. ein Dachverband aller Freifunk-Vereine sinnvoll. Dieser könnte dann auch mehrere Übergabepunkte ins Internet betreiben, die sich in Spitzenzeiten gegenseitig aushelfen. Oder so ähnlich.
Viele Grüße und schönes Wochenende,
Dirk