Tja, jeder darf einen Verein oder auch ein Unternehmen mit Freifunk im Namen gründen. Der Begriff ist in keiner Weise geschützt - auch wenn er so langsam Allgemeingut mit einer bestimmten Bedeutung wird.

Wenn dieses BFO sich einen entsprechenden Namen mitsamt Satzung / Geschäftsordnung gibt, ist da rechtlich erstmal nichts gegen zu sagen. Ethisch / moralisch ist das in meinen Augen nicht in Ordnung, da der gute Name Freifunk, der ein *freies* Gut verspricht, kommerzialisiert wird. Das darf man denen durchaus mailen.

Um einen bundesweiten Schutz des Namens Freifunk zu erreichen, wäre evtl. ein Dachverband aller Freifunk-Vereine sinnvoll. Dieser könnte dann auch mehrere Übergabepunkte ins Internet betreiben, die sich in Spitzenzeiten gegenseitig aushelfen. Oder so ähnlich.

Viele Grüße und schönes Wochenende,

Dirk 

Am 28. Oktober 2016 um 13:46 schrieb Sascha Brockmeyer via Nordwest <nordwest@lists.ffnw.de>:

Moin,

Dachte immer Satzungsgemäß garnicht zulässig.

Aber man lernt ja nie aus...

Mfg
Sascha


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