Moin,
Ich bin jedenfalls mal gespannt. Bisher war die BNetzA ja eher der Meinung, dass für uns all die Pflichten auch gelten, die auch für "normale" Erbringer von TK-Diensten gelten.
Freifunk ist kein "normaler" Erbringer.
Wir sind da ja zur Zeit als TK-Dienst-Erbringer und TK-Netzanbieter gemeldet, da man unsere Abmeldung nicht akzeptierte.
Später gab es dann mal eine Differenzierung in einem Amtsblatt: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Tel ekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht /Amtsblattmitteilung_Nr149_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Was immer die Herren Beamten da "untersuchen", sie werden nichts finden und nur unsere Steuergelder sinnlos verbrennen. Freifunk hat das Providerprivileg und spielt juristisch in der ersten Liga mit den ganz großen Jungs (Telekomiker, WoIstDasFon etc.). Basta. Thema erledigt.
Hömma, vollkommen am Thema vorbei! Es ging um Vorratsdatenspeicherung, nicht um die Störerhaftung.
vg