Moin,
On Do, 2015-09-17 at 08:05 +0200, newsletter@schwoon.info wrote:
Moin
Nach den gestriegen Ereignissen...
Wer kann eine rechtliche Beurteilung der Situation abgeben.
Meine geplanten Routerinstallationen sind in öffentlichen Einrichtungen, die sich auf die rechtl. Zulässigkeit verlassen müssen. Nicht nur, weil eine Abschaltung drohen könnte, sondern natürlich auch wegen der Investitionssicherheit. Sind ein paar mehr AP..!
Die Problematik dreht sich hauptsächlich um die Haftungsprivilegierung nach §8 TMG und dürfte nur die Knotenbetreiber betreffen, die ihren Traffic direkt(!) rausleiten. Wir leiten aber unseren Traffic zum großen Teil zur Zeit über AirVPN raus, einen kleinen Teil über auf uns registrierte IPs und sind laut BNetzA gewerblicher Anbieter von öffentlichen Netzen und Diensten.
Dazu auch: http://www.golem.de/news/wlan-stoererhaftung-cdu-haelt-verschluesselung-von-... "Die Modellprojekte, wonach man beispielsweise in Berlin eine halbe Stunde gratis ohne Registrierung und ohne Verschlüsselung surfen kann, würden explizit nicht eingeschränkt. "Denn diese werden von einem Service-Provider und nicht von privaten Nutzern bereitgestellt", sagte Jarzombek. Die Provider seien hingegen ohnehin schon von der Haftung befreit."
Spannend dürfte noch die Thematik der VDS werden.
vg bjo