Am 18.09.2015 um 08:19 schrieb Bjoern Franke:
Am Freitag, den 18.09.2015, 03:13 +0200 schrieb wheeler.rolling@yahoo.de:
Ich stimme dem auch zu, weiter machen! Den Nutzern des FF droht keine Gefahr, ebenso wenig wie den Betreibern von FF Routern. Der Betreiber des FF Netzes ist der e.V. und somit ist wen überhaupt, dieser haftbar. Da das FF Netz aber keine IP´s logt sind die Betreiber von FF Routern so wie die Nutzer sicher.
Dies betrifft aber wiederum nur das VPN zur Zusammenschaltung der Router und den Gateways ins Internet (mit Ausnahme ein paar gemieteter Dachflächen).
Das lese ich hier aber etwas anders:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachter-WLAN-Gesetzentwurf-hebelt-a... Der e.V. ist bietet ja genau das an, oder?
Von den aktuellen Entwicklungen abgesehen, gibt es ja auch noch andere Themen, die rechtlich nicht klar sind. Wer von Euch hat den z.B. mit Sicherheit geklärt, ob er über seinen privaten Interneanschluss einen fremden ISP einen HotSpot betreiben lassen darf.
Versteht mich nicht falsch. Ich schalte nix ab. Aber ich schalte erstmal einen Gang runter?
Martin