Am 07.10.2015 um 11:32 schrieb Bjoern Franke:
Hoi,
Meine Erfahrung bei der Mitwirkung von eintragungen von GmbH's ist einfach mal den Beim Registergericht anrufen sich mit dem Sachbearbeiter verbinden lassen und mal höflich anfragen woran das hagt. Ich hab festgestellt das die meistens das an den Sachbearbeiter vom Notar liegt weil die Registergerichte in der Regel einen sogenannten Kostenvorschuß für die Eintragung verlangen, nachdem der Notar die Anmeldung öder in dem Fall die Änderung an Registergericht übersendet hat.
Ja, das war bei der Eintragung ja auch so. An der Stelle sind wir aber gerade noch nicht, ich hatte den Notar gefragt, welche Unterlagen man für Namens- und Vorstandsänderung braucht. Dafür hat er nun die alte und die neue Satzung. Ich habe allerdings auch wegen einer zivilrechtlichen Angelegenheit mit ihm zu tun und werde demnächst da mal nachhaken.
vg
Sorry, hatte das anders verstanden.
Nur dann eine Auflage von 2000 mit Nordwest Oldenburg eV. drucken is ja auch quatscht. Auch wenn es rein rechtlich vielleicht richtig wäre. Ich glaub aber ja nicht das die bis zur Eintragung dann verbraucht sind oder?
Gruß
Matthias